FAQ - Häufig gefragte Fragen und Antworten
Was ist Art. 4 der EU-KI-Verordnung?
Art. 4 der EU-KI-Verordnung verpflichtet Betreiber von KI-Systemen – also auch Arztpraxen, MVZ und Praxisnetze – dafür zu sorgen, dass alle Mitarbeitenden, die mit KI arbeiten, über eine ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Dazu gehört, Risiken und Grenzen von KI einschätzen zu können, Human Oversight sicherzustellen und die einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen (insb. MDR, DSGVO, Berufsrecht) zu kennen.
Brauche ich als Praxis ein Zertifikat bzw. einen Schulungsnachweis?
Ja, ein dokumentierter Schulungsnachweis ist aus Compliance-Sicht dringend zu empfehlen. Art. 4 verlangt, dass die Schulung "nachweisbar" erfolgt. Insbesondere bei Hochrisiko-KI (z. B. Bilddiagnostik, Clinical Decision Support, Telemonitoring) ist ohne Nachweis schwer belegbar, dass die Sorgfaltspflichten erfüllt wurden. Unsere Pflichtschulung stellt deshalb für alle Teilnehmenden ein personalisiertes Zertifikat sowie einen Schulungsnachweis für Ihr QM-Handbuch zur Verfügung.
Für wen ist diese Schulung konzipiert?
Die Schulung richtet sich an Haus- und Facharztpraxen, MVZ und Praxisnetze, die KI-Systeme im Praxisalltag nutzen oder einführen möchten – etwa in Triage, Bildbefundung, Dokumentation oder Praxisorganisation. Angesprochen sind insbesondere Praxisinhaber:innen, Ärztliche Leitungen, MVZ-Geschäftsführungen, angestellte Ärzt:innen, Praxismanager:innen sowie MFA/Telefonteams, die mit KI-gestützten Tools arbeiten.
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