KI-Kompetenz: Pflichtschulung für Ärztinnen, Ärzte und Praxisteams nach Art. 4 EU-KI-Verordnung

Künstliche Intelligenz wird bereits in vielen Praxen in Diagnostik, Therapieplanung und Patientensteuerung eingesetzt. Die Europäische KI-Verordnung (Art. 4) verpflichtet Praxisinhaber:innen, ihr Team für den verantwortungsvollen Umgang mit KI-Systemen zu schulen – zum Schutz der Patient:innen und zur Absicherung der eigenen Praxis. Unsere spezialisierte Pflichtschulung vermittelt Ärzt:innen und medizinischem Fachpersonal (MFA/ZFA) die nötige KI-Kompetenz für einen rechtssicheren Einsatz.

Ihr Mehrwert:
  • Erfüllung der Unterweisungspflicht nach Art. 4 KI-Verordnung mit dokumentiertem Nachweis
  • Reduktion von Anwendungsfehlern und "kognitiven Verzerrungen" im Praxisteam
  • Klare Prozesse für Human Oversight, Datenschutz und die sichere Nutzung von KI-Tools

Details zum Programm und Referenten finden Sie hier.

Datum/Uhrzeit:
  • Mittwoch, 17.06.2026 von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr (Online)
  • Weitere Termine nach Vereinbarung (Präsenz oder Online)

Ort:
Live-Stream via Microsoft Teams (Link wird 48h vor Termin per E-Mail versendet)

Zielgruppe:
• Praxisinhaber:innen, angestellte Ärzt:innen, MFA/ZFA, Praxismanager:innen

Teilnahmegebühr:
  • Kostenfrei für Mitglieder des Praxisnetzes Münchner Ärzte e.V.
  • 125,00 € zzgl. USt. pro Teilnehmende:r (Nichtmitglieder)

Zertifikat / CME-Punkte:
Alle Teilnehmenden erhalten eine personalisierte Bescheinigung gemäß Art. 4 KI-Verordnung; CME-Punkte werden bei der BLÄK beantragt.

Anmeldung / Informationsanfrage:

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FAQ - Häufig gefragte Fragen und Antworten



Was ist Art. 4 der EU-KI-Verordnung?

Art. 4 der EU-KI-Verordnung verpflichtet Betreiber von KI-Systemen – also auch Arztpraxen, MVZ und Praxisnetze – dafür zu sorgen, dass alle Mitarbeitenden, die mit KI arbeiten, über eine ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Dazu gehört, Risiken und Grenzen von KI einschätzen zu können, Human Oversight sicherzustellen und die einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen (insb. MDR, DSGVO, Berufsrecht) zu kennen.


Brauche ich als Praxis ein Zertifikat bzw. einen Schulungsnachweis?

Ja, ein dokumentierter Schulungsnachweis ist aus Compliance-Sicht dringend zu empfehlen. Art. 4 verlangt, dass die Schulung "nachweisbar" erfolgt. Insbesondere bei Hochrisiko-KI (z. B. Bilddiagnostik, Clinical Decision Support, Telemonitoring) ist ohne Nachweis schwer belegbar, dass die Sorgfaltspflichten erfüllt wurden. Unsere Pflichtschulung stellt deshalb für alle Teilnehmenden ein personalisiertes Zertifikat sowie einen Schulungsnachweis für Ihr QM-Handbuch zur Verfügung.


Für wen ist diese Schulung konzipiert?

Die Schulung richtet sich an Haus- und Facharztpraxen, MVZ und Praxisnetze, die KI-Systeme im Praxisalltag nutzen oder einführen möchten – etwa in Triage, Bildbefundung, Dokumentation oder Praxisorganisation. Angesprochen sind insbesondere Praxisinhaber:innen, Ärztliche Leitungen, MVZ-Geschäftsführungen, angestellte Ärzt:innen, Praxismanager:innen sowie MFA/Telefonteams, die mit KI-gestützten Tools arbeiten.


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